Installation von Balkonkraftwerken
Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit der Energiewende. Eine Möglichkeit aktiv zu werden sind sogenannte Mini-Solaranlagen oder auch Balkonkraftwerke, die über die Steckdose direkt in das eigene Stromnetz zuhause einspeisen. Eine Lösung, die die Chance bietet, den eigenen Bezug aus dem Netz und damit die Stromrechnung zu reduzieren. Wichtig ist dabei, dass Inbetriebnahme und Betrieb der kleinen Anlage jederzeit sicher sind. Die Grundlage dafür bilden die Vorschriften des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.). Die Herausforderung ist, dass sich möglichst viele Verbraucher*innen beteiligen können und gleichzeitig die passenden technischen Grundlagen sichergestellt sind. Vor diesem Hintergrund hat sich der VDE schon im Januar dafür ausgesprochen, bestehende Voraussetzungen gemäß den nachfolgend aufgeführten Punkten zu vereinfachen:
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- Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W auf Basis der europäischen RFG (Requirements for Generators = Anforderungen an Stromerzeuger) -> Bisher 600 Watt
- Balkonkraftwerke dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden -> Im Moment nur mit Modernen Messeinrichtungen möglich
- Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung der Anlage -> Aktuell Anmeldung Marktstammdatenregister und Registrierugn beim Netzbetreiber
- Duldung des Schukosteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W -> Aktuell ab 600 Watt Sicherungstechnik notwendig
- Sicherheitsvorgaben für Balkonkraftwerke -> Bessere Aufklärung über pot. Risiken druch die Hersteller
1. Erhöhung der Leistung von 600 W (AR-N 4105:2018-11) auf 800 W (RFG)
Nach der VDE Anwendungsregel AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz besteht ein vereinfachtes Anmeldeverfahren bis zu einer Gesamtleistungsaufnahme von 600 W. Auf europäischer Ebene wurde mit der RFG eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, auch in Deutschland die in der RFG genannten 800 W (Gesamtleistung) als Bagatellgrenze einzuführen.
2. Balkonkraftwerke dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden
Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärts laufen dürfen. Was in anderen Ländern, wie zum Beispiel den Niederlanden, erlaubt ist und die Installation der Minianlagen erleichtert, sollte auch in Deutschland zumindest für eine Übergangsphase erlaubt sein. Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter abwarten. Um das zu ermöglichen, müssen auch die folgenden Forderungen in den gesetzlichen Regellungen angepasst werden:
- Entfall der Netzentgelte
- Vernachlässigung des Bilanzkreises der eingespeisten Energiemenge
3. Einführung eines vereinfachten Verfahrens für kleine PV-Anlagen
Anmeldung ausschließlich bei der Bundesnetzagentur mit Zugriff der Netzbetreiber
4. Duldung des Schukosteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W
Bevorzugt soll die Installation durch einen Fachanwender (z.B. Installateur) erfolgen, da so die Möglichkeit besteht die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und ggf. anzupassen (z.B. Austausch des LS-Automaten). Darunter fällt auch: – Installation einer geeigneten Einspeisesteckdose (und damit ggf. die Möglichkeit auch größere Leistungen einspeisen und speichern zu können). – Verwendung eines Schukosteckers unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen.
5. Sicherheitsvorgaben für Balkonkraftweke
- Vom Hersteller der Anlagen sollen mögliche Risiken transparent gemacht werden, wie die Beschreibung der Installationsvoraussetzungen und wie eine sichere Montage und Inbetriebnahme der Anlage (Glasüberkopfverordnung, Windlast etc.) sicherzustellen ist.
- Forderung eines mit dem Balkonkraftwerk verbundenen mobilen RCD (Schutzleiterüberwachung) vor dem Einspeisepunkt zur Herstellung der sicheren elektrischen Trennung der Anlage im Fehlerfall.
- Die Spannungsabschaltung für die Mini-Solaranlage mit Schuko-Stecker muss funktional sicher umgesetzt sein.
- Empfehlung zur Prüfung des Balkonkraftweks durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Vorschläge es für Privatanwender deutlich einfacher machen sich zuhause ein Balkonkraftwerk zu installieren. Allerdings fehlen an einigen Stellen noch rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, wie z.B. den Wegfall der Genehmigung durch Vermieter, wenn keine bauliche Veränderung bei der Installation vorgenommen wird. Auch wenn von der Bundesregierugn angekündigt wurd, dass die Regularien insgesamt anwenderfreundlicher werden sollen fehlt es im Moment noch an konkreten Maßnahmen. Von daher bleibt es spannen, wie es weiter gehen wird.